Honduras
AdA wurde am 28.04.2008 die besondere Zulassung zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Zentralen Behörde im Sinne des Adoptionsübereinkommens im Verhältnis zu Honduras erteilt und ist bei der Zentralen Behörde IHNFA (Instituto Hondureño de la Niñez y la Familia) in Tegucigalpa als Kooperationspartner akkreditiert.
Honduras ist noch kein Vertragsstaat im Sinne des Haager Übereinkommens. Es ist aber von Seiten der honduranischen Behörden die Absicht erklärt worden, dem Übereinkommen beizutreten. Nationale Gesetze im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens zum Schutz des Kindes bestehen allerdings schon seit 1996.
Das Verfahren zur Feststellung der Adoptierbarkeit eines Kindes in Honduras basiert grundsätzlich auf dem Subsidiaritätsprinzip, wie in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 (Artikel 21 b) vorgesehen: wenn in Honduras keine geeignete Familie gefunden wird, die das Kind in Pflege oder in Adoption annimmt und es im Heimatland nicht in geeigneter Weise betreut werden kann, kann die internationale Adoption als die geeignete Form der Betreuung angesehen werden.

Alle vermittelbaren Kinder kommen aus extrem armen und vernachlässigenden Verhältnissen. Seitens des Staates werden notleidenden Familien Hilfen angeboten, welche in Form von Familienberatung und Tagesunterbringung für die Kinder stattfinden können. Diese Hilfemaßnahmen reichen oft nicht für eine Stabilisierung der Verhältnisse aus oder werden nicht in Anspruch genommen. Bleiben die kindeswohlgefährdenden Verhältnisse bestehen, geben die staatlichen Behörden die Kinder in die Obhut staatlicher Heime oder Pflegefamilien.
Kinder werden für adoptierbar erklärt, wenn ihre moralische, soziale und materielle Verwahrlosung offensichtlich ist und keiner in der Herkunftsfamilie ihren Schutz gewährleisten kann und die Hilfeleistungen von Seiten des Staates an die Herkunftsfamilie nicht ausreichen, die Gefährdung der Kinder zu beenden. Nur wenn die Suche nach weiteren Familienangehörigen, die das Kind aufnehmen können, abgeschlossen ist, da sich kein Mitglied der biologischen Familie innerhalb von sechs Monaten gemeldet hat, ist eine Adoption in Betracht zu ziehen. Die leiblichen Eltern müssen einer Adoption schriftliche zustimmen; diese Zustimmung kann durch die staatliche Behörde IHNFA ersetzt werden, wenn ihnen das Sorgerecht entzogen wurde.
IHNFA (Instituto Hondureño de la Niñez y la Familia)
Das Honduranische Institut für Kinder- und Familienfürsorge mit dem Hauptsitz in Tegucigalpa wurde 1990 gegründet. Es ist die Hauptaufgabe der Organisation, die Rechte der Kinder zu schützen und die intakte Familie zu fördern. Es gibt zahlreiche Programme, welche die Unterstützung der Herkunftsfamilie und das Verbleiben des Kindes in ihr zum Ziel haben. Für Kinder, die trotz bestehender Hilfsmaßnamen in eine akute Gefährdungssituation geraten und nicht in ihrer leiblichen Familie leben können, übernimmt die Institution die Vormundschaft. Die Adoption als Möglichkeit, das Recht der Kinder auf eine Familie umzusetzen, fällt damit auch in den Zuständigkeitsbereich der INFAH.

Monika Müllers-Stein und Susana Katz-Heieck mit Mitarbeitern von IHNFA
Verfahren
Während die Situation des Kindes geklärt wird und der Staat die Obhut über das Kind wahrnimmt, wird es in einer Pflegefamilie, die vom IHNFA beauftragt und vom Staat finanziert wird, untergebracht.
Das IHNFA sucht unter anerkannten Bewerbern geeignete Eltern für das jeweilige Kind aus. AdA übermittelt den Kindervorschlag - nach eingehender Prüfung - den zukünftigen Eltern.
Zwei Reisen ins Herkunftsland des Kindes notwendig Nimmt das Paar das vermittelte Kind an, muss es circa 14 Tage nach Honduras reisen.
Ab Aufnahme in den Adoptionsprozess und mit Beginn der Vorbereitung des Kindes auf seine zukünftigen Adoptiveltern wird das Kind in ein staatliches Kinderheim überstellt, wo es während des ersten Aufenthaltes seiner zukünftigen Eltern von diesen täglich besucht werden kann. Während des Aufenthaltes der Adoptionsbewerber führen sie mindestens ein Gespräch bei der zentralen Behörde.
Das Verfahren vor Gericht wird während der Abwesenheit der zukünftigen Adoptiveltern in circa 2 bis 3 Monaten vollzogen. Nach Beendigung werden die Bewerber benachrichtigt und zu einem zweiten Aufenthalt von circa 20 Tagen nach Honduras eingeladen, um ihr Kind abzuholen.
Die Adoption nach honduranischem Recht hat die Wirkungen einer Volladoption. Das Adoptionsrecht der Republik Honduras ist im Codigo de la Niñez y la Adolescencia vom 5. September 1996 geregelt. Eine Adoption kann im Anschluss gemäß § 2 des Adoptionswirkungsgesetzes (AdWirkG) von einem deutschen Vormundschaftsgericht anerkannt werden.
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