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Honduras


DINAF ersetzt IHNFA

Am 4.6.2014, wurde die neue Institution mit dem Namen DIRECCIÓN DE LA NIÑEZ, ADOLESCENCIA Y FAMILIA (DINAF) durch eine Anordnung des Kongresses eröffnet. Mit Datum 02.12.2014 ist die Übergangsregelung beendet und DINAF ist fortan für die staatlichen Kinderschutzprogramme, darunter die Adoption, zuständig. In der Vergangenheit kam es immer mehr zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten innerhalb der Behörde. Irgendwann wurden diese unüberwindbar. Daher entschied die Regierung, diese Behöre zu schließen und eine neue Kinderschutzbehörde aufzubauen. Alle bisherigen Mitarbeiter wurden durch neues Personal ersetzt, das derzeit von kolumbianischen Experten geschult wird. Es werden auch viele Neuerungen im System erwartet. Eine davon ist, dass regelmäßig, zwei Mal im Monat, ein Adoptionskomitee tagen wird (bislang eher willkürlich und nicht bedarfsorientiert). Es werden auch Mechanismen implementiert werden, die die Prozesse zur Feststellung der Adoptierbarkeit eines Kindes transparenter machen werden. Damit soll erreicht werden, dass die Kinder nicht unnötig lange Zeit institutionalisiert bleiben, bis ihre Situation definiert wird. Es geht um Regelungen, die schon gesetzlich verankert sind, aber bislang nicht befolgt wurden.


AdA wurde am 28.04.2008 die besondere Zulassung zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Zentralen Behörde im Sinne des Adoptionsübereinkommens im Verhältnis zu Honduras erteilt und ist bei der Zentralen Behörde IHNFA (Instituto Hondureño de la Niñez y la Familia) in Tegucigalpa als Kooperationspartner akkreditiert. Durch die Schließung von IHNFA wird die Zulassung formal durch DINAF erneuert, nach Beantragung durch AdA.

Honduras ist noch kein Vertragsstaat im Sinne des Haager Übereinkommens. Es ist aber von Seiten der honduranischen Behörden die Absicht erklärt worden, dem Übereinkommen beizutreten. Nationale Gesetze im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens zum Schutz des Kindes bestehen allerdings schon seit 1996.

Das Verfahren zur Feststellung der Adoptierbarkeit eines Kindes in Honduras basiert grundsätzlich auf dem Subsidiaritätsprinzip, wie in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 (Artikel 21 b) vorgesehen: wenn in Honduras keine geeignete Familie gefunden wird, die das Kind in Pflege oder in Adoption annimmt und es im Heimatland nicht in geeigneter Weise betreut werden kann, kann die internationale Adoption als die geeignete Form der Betreuung angesehen werden.

Alle vermittelbaren Kinder kommen aus extrem armen und vernachlässigenden Verhältnissen. Seitens des Staates werden notleidenden Familien Hilfen angeboten, welche in Form von Familienberatung und Tagesunterbringung für die Kinder stattfinden können. Diese Hilfemaßnahmen reichen oft nicht für eine Stabilisierung der Verhältnisse aus oder werden nicht in Anspruch genommen. Bleiben die kindeswohlgefährdenden Verhältnisse bestehen, geben die staatlichen Behörden die Kinder in die Obhut staatlicher Heime oder Pflegefamilien.

Kinder werden für adoptierbar erklärt, wenn ihre moralische, soziale und materielle Verwahrlosung offensichtlich ist und keiner in der Herkunftsfamilie ihren Schutz gewährleisten kann und die Hilfeleistungen von Seiten des Staates an die Herkunftsfamilie nicht ausreichen, die Gefährdung der Kinder zu beenden. Nur wenn die Suche nach weiteren Familienangehörigen, die das Kind aufnehmen können, abgeschlossen ist, da sich kein Mitglied der biologischen Familie innerhalb von sechs Monaten gemeldet hat, ist eine Adoption in Betracht zu ziehen. Die Zustimmung der leiblichen Eltern kann durch die Adoptionsbehörde DINAF ersetzt werden, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde.

Wir erwarten durch den Aufbau der neuen Behörde Verfahrensänderungen und werden darüber so schnell wie möglich berichten.

 
         
         
   
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