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Beratungs- und Betreuungskosten

Das Verfahren ist in drei Bearbeitungsabschnitte aufgeteilt, für die Gebühren von insgesamt Euro 9.500,- in drei Raten zu zahlen sind. Bei einer Geschwistervermittlung betragen die Gebühren Euro 10.500,-, da in diesem Falle die dritte Rate höher ist.

Die Beratungs- und Betreuungskosten entstehen durch die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber den Vermittlungsstellen abverlangt. Es handelt sich bei diesen Gebühren um Dienstleistungsgebühren.

Die Aufteilung in drei Bearbeitungsabschnitte ist bewusst gewählt. Sollten Sie oder AdA zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zusammenarbeit beenden, ist mit der bis dahin gezahlten Rate die Dienstleistung entschädigt. Es erfolgen keine Rückerstattungen.

Zunächst findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt, das den Bewerbern*innen zur Orientierung dient und der Vermittlungsstelle einen ersten Eindruck über die Bewerber*innen ermöglicht. Dieses erste Gespräch berechnen wir mit Euro 120,-, die der ersten Rate angerechnet werden, wenn die Vermittlungsstelle die Bewerbung annimmt.

Die erste Rate von Euro 2.880,- wird nach Unterzeichnung der Adoptionsvermittlungsvereinbarung durch die Bewerber*innen fällig.

Die Bewerber*innen erhalten anschließend die von uns ausgearbeiteten Bewerbungspapiere. Sie werden beraten und betreut bei der Vorbereitung Ihrer Bewerbung.

Wenn das für Sie örtlich zuständige Jugendamt einen befürwortenden Sozialbericht erstellt hat und das psychologische Gutachten uneingeschränkte Eignung bescheinigt, leitet die Vermittlungsstelle die Bewerbung an die ausländische Behörde weiter.

Die zweite Rate von Euro 3.500,- wird fällig, bevor wir die komplette Dokumentation an die ausländische Behörde weiterleiten.

Diese zweite Rate deckt die Kosten für

  • die länderspezifische Eignungsprüfung
  • die Versendung der gesamten Dokumentation ins Ausland; 
    fortlaufende Beratung und Information;
  • die Repräsentanz mit der Wahrnehmung regelmäßiger Termine bei der Zentralen Behörde im Ausland;
  • die Betreuung der Bewerbung bis ein Kindervorschlag vorliegt. 

Die letzte Rate von derzeit Euro 3.000,- wird fällig, nachdem ein Kindervorschlag vorliegt und vor der Eröffnung desselben. Sie beträgt im Falle der Vermittlung von Geschwistern Euro 4.000,-
Sie deckt die Kosten:

  • der Übermittlung des Kindervorschlags;
  • der Vorbereitung der Reise;
    der Koordination von verfahrensrelevanten Terminen vor Ort und
  • der Weiterleitung von Integrationsberichten an die zuständige Stelle im Ausland, nach Aufnahme des Kindes in den gemeinsamen Haushalt.

Wir behalten uns vor, die dritte Rate den zum Zeitpunkt der Adoptionszuteilung gültigen Gebühren anzupassen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir als gemeinnütziger Verein keine Gewinne erwirtschaften dürfen und im Hinblick darauf einer Kontrolle durch die Finanzbehörden unterliegen.

Sollte ein von der ausländischen Behörde vermitteltes Kind abgelehnt werden, erhalten die Bewerber*innen einen weiteren Kindervorschlag, wenn die Ablehnungsgründe die Eignung der Bewerber*innen nicht in Frage stellen. In diesem Falle erhebt die Vermittlungsstelle die Differenz zur erhöhten dritten Rate (= Euro 1.000,-).

Neben den Gebühren für die Vermittlungstätigkeit von AdA entstehen im Ausland Kosten für die Dolmetschertätigkeiten, Verfahrensverwaltung und -begleitung und ggf. für Anwaltstätigkeiten. Die Auslandskosten berechnen wir Ihnen pauschal mit Euro 3.000,-.

Nicht in den Gebühren enthalten sind Übersetzungskosten der Bewerbungsdokumentation, des Kindervorschlags, der Adoptionsabschlussdokumente und der Integrationsberichte. Ebenso nicht enthalten sind evtl. entstehende Reise- und Übernachtungskosten von begleitenden Dolmetschern.

Nicht in den Gebühren enthalten ist ein obligatorisches Vorbereitungsseminar, zu dem die Vermittlungsstelle vor Vermittlung eines Kindes einlädt und dessen Besuch die Voraussetzung für den Fortgang des Vermittlungsverfahrens ist. Es ist mit Seminarkosten von ca. Euro 100,-/Person zu rechnen.

Es handelt sich ausschließlich um Dienstleistungskosten. Sie zahlen nicht für ein Kind und niemand erzielt einen persönlichen Vorteil durch die Vermittlung eines Kindes zur Adoption.

 

 
         
   
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