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Kolumbien

1968 wurde die Institution ICBF (Instituto Colombiano de Bienestar Familiar - kolumbianisches Familienwohlfahrtsinstitut) gegründet, die vor allem die Hilfe für Kinder zum Ziel hat. Primero los niños (zuerst die Kinder) ist das Motto, dem sich die Institution verschrieben hat.

Die drei Säulen, die diese Institution tragen, sind 1. die präventiven Programme, die das Verlassenwerden eines Kindes verhindern sollen, 2. die Schutzmaßnahmen für gefährdete Kinder und 3. die Adoptionsvermittlung. Das ICBF als staatliches Familienwohlfahrtsinstitut versucht landesweit einen wirksamen Kinderschutz zu praktizieren.

Zu den präventiven Maßnahmen des ICBF gehören Beratungsangebote für Familien (u.a. Familienplanung), Orientierungsgespräche mit alleinstehenden Müttern, Eheberatung und rechtliche Beratung, Alphabetisierungsprogramme, Ernährungsberatung und vieles mehr.

Die Kinderschutzabteilung des ICBF wird deshalb die bedeutendste Abteilung des ICBF bleiben. Sie wird immer dann tätig, wenn ihr Kinder gemeldet werden, die sich in einer Gefahrensituation befinden, sei es, weil sie körperlich oder seelisch misshandelt, extrem vernachlässigt oder verlassen werden. Ihr obliegt es auch, die Herkunftsfamilie verlassener Kinder ausfindig zu machen oder das familiäre Umfeld der Kinder auszuleuchten. Die Feststellung, ob ein Kind wirklich verlassen ist, wird von dieser Abteilung nach einem strengen, gesetzlich geregelten Verfahren getroffen.

Die Adoptionsabteilung , die dritte Säule des ICBF, führt ein professionelles Verfahren zur Überprüfung und Eignungsfeststellung auf Grund der vorgelegten Papiere der Adoptionsbewerber durch.

Kolumbianische Adoptionsbewerber haben Vorrang vor Ausländern. Ein hoher Anteil der verlassenen Kinder wird im eigenen Land adoptiert. Kolumbien hat das Haager Adoptionsübereinkommen 1998 ratifiziert.

AdA gehört seit 1994 zu den Vermittlungsstellen, die an einem Modell teilnehmen, das vom ICBF schon früh entwickelt wurde und gekennzeichnet ist durch die im Land anwesende Repräsentanz der verschiedenen an interstaatlichen Adoptionsverfahren interessierten Partnerländer, um einen zügigen und sprachlich ungestörten Kommunikationsfluss zu ermöglichen. AdA e.V. ist die einzige in Kolumbien akkreditierte deutsche Adoptionsvermittlungsstelle.

AdA sieht ihre Aufgabe auch darin, einen interkulturellen Austausch zu pflegen, der das Land Deutschland als zukünftiges Heimatland kolumbianischer Kinder näher rückt und verstehbar macht. Darüber hinaus wird ein lebendiges, aktuelles Bild Kolumbiens in Deutschland vermittelt.


Adoptionsverfahren in Kolumbien

Bewerber, die ein kolumbianisches Kind adoptieren wollen, wenden sich an AdA. Sie werden zunächst unverbindlich beraten. Diese Beratungsgespräche führen die Fachkräfte von AdA durch.
Sie dienen u.a.
- dem gegenseitigen Kennenlernen
- der gründlichen Information über die Situation der verlassenen Kinder
- der beispielhaften Beschreibung der sozialen Umstände, die zu der Verlassenheit eines Kindes führen können
- der detaillierten Darstellung des Verfahren im Ausland

AdA arbeitet eng mit den örtlich ansässigen Jugendämtern zusammen. Entscheiden sich die Bewerber, über AdA ein Kind zu adoptieren, wenden sie sich an das Jugendamt in ihrer Nähe. AdA informiert ihrerseits das Jugendamt über die Adoptionsbewerbung und bittet die Kollegen, die Eignung der Bewerber zu prüfen und nach einem von AdA erstellten Leitfaden gutachterlich Stellung zu nehmen.

Ebenso wird ein psychologisches Gutachten nach einem Leitfaden, den der Gutachter von AdA erhält, gefordert. Hier orientiert sich AdA an den internationalen Standards zwischen Vertragsstaaten. AdA vermittelt bewährte psychologische Gutachter, die in Ergänzung des Sozialberichts die Eignungsfeststellung nach erweiterten Gesichtspunkten erarbeiten.

Die komplette, von AdA befürwortete Bewerbung wird dem kolumbianischen Institut vorgelegt und erneut geprüft. Erst danach erhalten die Bewerber schriftlich die Zusicherung, dass ihre Bewerbung angenommen wurde und sie mit der Vermittlung eines Kindes rechnen können.


Seminare für anerkannte Bewerber zur Vorbereitung auf die Adoption

Zusammen mit erfahrenen Therapeuten führen wir Seminare für Bewerber durch. Diese Seminare dienen nicht mehr der Eignungsüberprüfung, sondern der Vorbereitung auf die neue Situation: Eltern eines Kindes zu werden.

Da diese Seminare mittlerweile an verschiedenen Orten in Deutschland regelmäßig von AdA angeboten werden, können die Bewerber den für sie am besten erreichbaren Ort wählen.


Anforderung der kompletten Akte über das von Ihnen adoptierte Kind

Nach neuester Regelung besteht die Möglichkeit, die komplette Akte über Ihr Kind, die das ICBF verwaltet, zu erhalten. Adoptiveltern können den Antrag auf Herausgabe der Akte noch während ihres Aufenthaltes in Kolumbien stellen. Es ist notwendig, dieses Ansinnen zu begründen.

Die Familien unter Ihnen, bei denen die Adoption schon länger zurückliegt, müssen ebenfalls Ihre Motivation genau darlegen. Das ICBF entscheidet dann darüber, ob die Akte schon vor Erreichen der Volljährigkeit Ihres Kindes geöffnet wird und Ihnen das komplette Dossier übergeben wird.

Machen Sie sich bitte bewusst, dass damit ein erheblicher Verwaltungsaufwand betrieben wird, der zudem große Kosten verursacht:

  1. Das ICBF der Region, aus der Sie adoptiert haben, öffnet die verschlossene Akte auf Antrag und übergibt das Dossier dem von Ihnen bevollmächtigten Anwalt (Vollmacht mit Apostille und Übersetzung mit Apostille), der die Akte kopiert.
  2. Die Akte wird per DHL nach Deutschland geschickt. Andere Versandmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung, da die von AdA genutzte Postmitnahme durch zurückreisende Adoptiveltern Kindervorschlägen und Wurzelberichten vorbehalten ist.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie einen formellen Antrag stellen, der folgende Informationen enthält:

  • Namen der Antragsteller (ICBF- Código)
  • Komplette Daten Ihres Kindes (Namen, Geburtsdatum, -ort, ICBF Regionalstelle)
  • Datum des Adoptionsbeschlusses und Familiengericht
  • Begründung, warum Sie nicht warten können, bis das adoptierte Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Akte einsehen will
  • Vollmacht für den Anwalt mit Apostille
  • Übersetzung dieser Schreiben ins Spanische durch einen vereidigten Übersetzer - mit Apostille

Diesen Antrag übergeben Sie dem Rechtsanwalt, der Sie während Ihres Adoptionsprozesses in Kolumbien vertreten hat. Namen und Telefonnummer entnehmen Sie der Informationsliste, die Sie vor der Adoption von uns erhalten haben.

Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin in Verbindung. Sämtliche Absprachen (Honorar, Unkosten, Postversand) müssen direkt mit dem Anwalt getroffen werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass AdA in diesem Anliegen NICHT für Sie tätig wird, weder direkt noch indirekt. Das betrifft auch den Transfer der Gebühren oder den Postversand.

Sollten Sie die Adresse Ihres Anwalts nicht haben, erhalten Sie von uns selbstverständlich die Kontaktdaten.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns vollkommen aus dieser Angelegenheit heraushalten. Die Flut der Anträge hat es notwendig gemacht, nach einem für alle Beteiligten gangbaren Weg zu suchen. Wir hoffen, wir haben in Ihrem Interesse eine Lösung gefunden, die Ihnen ermöglicht, Ihren Wunsch zu erfüllen.

 
         
         
   
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